Etwas außerhalb der sonstigen Thematik, aber vielleicht interessiert es ja doch. Am 05.11.2009 findet an der Fachhochschule der Polizei des Landes Brandenburg, Oranienburg, ein Symposium zum Thema “Richtvorbehalt contra Gefahr im Verzug – Anordnungskompetenzen der Strafverfolgungsbehörden auf dem Prüfstand” statt. Der Veranstalter hatte mich eingeladen, ich kann aber leider aus terminlichen Gründen nicht teilnehmen. Aber vielleicht hat ja doch der ein oder andere Zeit und Lust. Die Teilnahme ist kostenfrei. Die Referenten sind schon recht hochkarätig: Neben Prof. Dr. h.c. Rudolf Mellinghoff, Richter am BVerfG und VorsRiOLG Posthoff, OLG Hamm – 3. Strafsenat – noch Dr. med. Wolfgang Mattig, Leiter des Brandenburgischen Landesinstitutes für Rechtsmedizin. Nähere Informationen und ein Anmeldeformular findet man unter www.fhpolbb.de
Weitere Beiträge:
- Richtervorbehalt, Blutentnahme und Beweisverwertungsverbot Seit der Entscheidung des BVerfG v. 12.02.2007 zum Richtervorbehalt bei § 81a StPO beschäftigt die Diskussion über die Fragen eines...
- Mal wieder was zum Richtervorbehalt bei der Blutentnahme – so kann man m.E. nicht argumentieren… Im Moment ist es an der Front “Richtervorbehalt bei der Blutentnahme” verhältnismäßig ruhig; die OLG scheinen mit der Rechtsprechung dazu...
- Richtervorbehalt bei der Blutentnahme – die Diskussion ist (nicht) zu Ende… allerdings in Sachsen-Anhalt wohl, wenn man OLG Naumburg, Urt. v. 07.02.2011 – 1 Ss 38/10 liest. Denn nach Auffassung des OLG besteht für...
- Lehrbuch vom AG Pirna zum Richtervorbehalt bei der Blutentnahme, zu Gefahr im Verzug und zum Beweisverwertungsverbot Ich war erstaunt, als ich die mir von einem Kollegen übersandte Entscheidung des AG Pirna vom 15.10.2009 - 212 Cs...
- Volltext zu “Lehrbuch vom AG Pirna zum Richtervorbehalt bei der Blutentnahme, zu Gefahr im Verzug und zum Beweisverwertungsverbot Hallo, sorry, hatte heute morgen in dem Beitrag “Lehrbuch vom AG Pirna zum Richtervorbehalt bei der Blutentnahme, zu Gefahr im...





(Noch) keine Kommentare
Um über Neuigkeiten in dieser Diskussion informiert zu werden, können Sie den RSS-Feed für Kommentare zu diesem Beitrag abonnieren.