In der kommenden Woche tagt zum letzten Mal in dieser Legislaturperiode der Bundestag. Von den noch geplanten Gesetzesvorhaben ist derzeit das 2. Opferrechtsreformgesetz (BT-Drs. 16/12098) noch nicht beschlossen. Es steht bislang auch noch nicht auf der Tagesordnung. Das bedeutet, dass es dann ggf. der sog. Diskontinuität zum Opfer fallen würde und in der 17. Legislaturperiode neu eingebracht werden müsste. Das wäre insofern misslich, weil die geplante Änderung des § 142 StPO – Wegfall des Erfodernisses der Ortsansässigkeit bei der Pflichtverteidigerbestellung – sicherlich einen erheblich Streitpunkt in der Praxis beseitigt hätte.
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