Vorratsdatenspeicherung
Erstellt von Detlef Burhoff am Sonntag 3. Mai 2009
Die Entscheidung des BVerfG in der Hauptsache zur Vorratsdatenspeicherung wird noch auf sich warten lassen. Das BVerfG hatte im März 2008 im vorläufigen Verfahren beschlossen, dass die Telekommunikationsfirmen Verbindungs- und Standortdaten der Nutzer verdachtsunabhängig sechs Monate vorhalten müssen, Sicherheitsbehörden darauf aber nur zur Verfolgung schwerer Straftaten zugreifen dürfen. Im Oktober 2008 hat es dann die Befugnisse zum Datenabruf zur präventiven Gefahrenabwehr für Strafverfolger und Geheimdienste beschränkt. Jetzt hat das BVerfG mit Beschluss vom 22.04.2009 seine Auflagen zum eingeschränkten Zugriff auf Vorratsdaten per einstweiliger Anordnung um weitere sechs Monate – längstens bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde - verlängert. Das bedeutet: Man ist noch nicht so weit.
Siehe auch:
- Vorratsdatenspeicherung Share Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit Beschluss vom 28. Oktober 2008 1 BvR 256/08 einem Antrag auf Erlass...
- Eilantrag zu Vorratsdatenspeicherung erfolglos Share Das BVerfG hat mit Beschl. v. 15.10.2008 – 2 BvR 236, 2 BvR 237/08 einen Eilantrag gegen die Neuregelung...
- BVerfG zur Vorratsdatenspeicherung: Erste Reaktionen…… Share Das BVerfG hat ja nun zur Vorratsdatenspeicherung geprochen (Urt. v. 02.03.2010 – 2 BvR 256/08). Die Leitsätze dazu findet...
- BVerfG: Klavierspielen am Sonntag muss man (er)dulden Share Das ist die richtige Meldung zum Sonntag. Der Hinweis auf den Beschluss des BVerfG v. 17. 11.2009 – 2...
- Manchmal geht`s auch flott….. Share Manchmal geht es auch schnell in Karlsruhe. Das BVerfG hat jetzt in einem Beschluss vom 08.06.2009 – 2 BvR...
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