Die GStA Hamm hat jetzt in zwei Verfahren im Hinblick auf die Aufnahme von Ermittlungen wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke im Internet eine interessante Entscheidung getroffen. Danach handelt es sich bei dem einmaligen Download eines Computerspiels und der dadurch begangenen Urheberrechtsverletzung um ein Massenphänomen. Im Hinblick auf den geringen persönlichen Schuldvorwurf des einmaligen Downloads sei die Aufnahme von Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft nicht zwingend veranlasst (GStA Hamm, Bescheid vom 11. 3. 2009 – 2 Zs 734/09 und 2 Zs 735/09). Die Entscheidung ist bereits Thema des Monats 04/2009 auf LexisNexis® Strafrecht. Wir werden aber auch über diese Entscheidung und ihre Auswirkungen im StRR berichten.
Weitere Beiträge:
- Ermittlungen im Amoklauf Winneden Die “Westfälischen Nachrichten” – gestern ist es ja auch schon über andere Ticker gelaufen – melden heute, dass die StA...
- Download/Lesetipp: Kotz zur Strafrechtsentschädigung in StRR 2010, 204 Ist die Schlacht geschlagen und ggf. sogar der Krieg gewonnen = der Mandant frei gesprochen, dann tun sich neue Kampffelder...
- Auch du mein Sohn Brutus? – Ermittlungen gegen Erzbischof Zollitsch wegen Beihilfe zum sexuellen Missbrauch Nun wird wegen Beihilfe zum sexuellen Missbrauch von Kindern gegen den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz Zollitsch ermittelt. Er soll von...
- Und es bewegt sich doch was……. Ich bin dann doch erstaunt. Es bewegt sich ja doch etwas in der obergerichtlichen Rechtsprechung – trotz der Entscheidung des...





(Noch) keine Kommentare
Um über Neuigkeiten in dieser Diskussion informiert zu werden, können Sie den RSS-Feed für Kommentare zu diesem Beitrag abonnieren.