Die Bundesregierung hat heute auf Vorlage des Bundesministers für Wirtschaft und Technologie den Entwurf für ein Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen beschlossen. Es setzt damit die zuvor beschlossenen Eckpunkte um.
Die neuen Regelungen enthalten Änderungsvorschläge zum Telemediengesetz (TMG) und zum Telekommunikationsgesetz (TKG). Sie beschränken sich – wie in den Eckpunkten festgelegt – auf Zugangserschwerungen zu kinderpornographischen Inhalten.
Wesentliche Inhalte des geplanten Gesetzes sind:
- Auf der Basis von Sperrlisten des Bundeskriminalamts sollen alle großen privaten Internetzugangsanbieter verpflichtet werden, den Zugang zu kinderpornographischen Inhalten im Internet durch geeignete technische Maßnahmen zu erschweren.
- Aus präventiven Gründen soll gegenüber den betroffenen Nutzern über eine sog. Stoppmeldung klargestellt, warum der Zugang zu einem kinderpornographischen Angebot erschwert wird.
- Die Zugangsanbieter haften nur, wenn und soweit sie die Sperrliste des Bundeskriminalamts nicht ordnungsgemäß umsetzen.
- Die anfallenden Daten können für die Strafverfolgung genutzt werden.
Quelle: Bundesministerium der Justiz, Pressemitteilung vom 22.04.2009
weiterführende Links:
heise.de: Verschleierungstaktik – Die Argumente für Kinderporno-Sperren laufen ins Leere
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