Nur hat auch das OVG Münster, das Entfernen von Fahrrädern vor dem HBF Münster gerügt. (vgl. Beschl. v. 30. 01. 2009, 5 A 2239/08) und damit ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts Münster vom 11.07. 2008 bestätigt. Der Kläger hatte sein Fahrrad auf dem Gehweg unmittelbar an der südlichen Seitenwand des Treppenabgangs zur Fahrradstation am HBF Münster abgestellt. Im Laufe des Tages verbrachten Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Stadt Münster das Rad zu einer Sammelstelle, wo der Kläger es einige Tage später abholte. Auf seine Klage stellte das Verwaltungsgericht fest, dass das Entfernen des Fahrrads rechtswidrig war Den Antrag der beklagten Stadt auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des VG hat das OVG mit dem o.g. Beschluss abgelehnt. Zur Begründung hat es ausgeführt: Das Fahrrad des Klägers habe andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert. Es habe nur ca. 70 cm in den am Abstellplatz über 6 m breiten Gehweg hineingeragt und damit jedem Fußgänger – auch in der Gruppe, mit Gehhilfe oder mit Gepäck – und jedem Rollstuhlfahrer genügend Raum gelassen, den Bereich zügig zu passieren. Der Kläger habe durch das Abstellen des Fahrrads auch nicht gegen brandschutzrechtliche Vorschriften verstoßen, nach denen Rettungs- und Fluchtwege ständig freizuhalten seien. Die Beklagte habe nicht dargetan, dass die durch das Fahrrad belegte Fläche als Rettungs- und Fluchtweg benötigt werde. Die Fläche sei weder entsprechend beschildert gewesen noch gebe es – bislang – ein Brandschutzkonzept, aus dem sich eine Freihaltepflicht entnehmen lasse.
Ein Hoffnungsschimmer für die Stadt: Nach Auffassung des OVG ist es der Stadt unbenommen, eine Freihaltepflicht auf der Grundlage eines Brandschutzkonzepts künftig anzuordnen.
Quelle: PM des OVG Münster
Weitere Beiträge:
- Welthauptstadt des Fahrrades: Münster votiert knapp gegen Abschleppen Wer schon mal in Münster war, weiß: Hier herrschen im Straßenverkehr andere Regeln als in anderen Städten. Denn hier beherrscht...
- Für Münster wichtig: Nutzungsausfall beim Fahrrad Eine für Münster ganz wichtige Entscheidung ist das LG Lübeck, Urt. v. 08.07.2011 -1 S 16/11, das keine straf- oder...
- OVG Münster: Ende des EU-Führerscheintourismus durch die 3. Führerscheinrichtlinie Das OVG Münster teilt in einer PM gerade mit: “Der 16. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom 20. Januar...
- Fahrradunfall: Die Entscheidung könnte auch aus Münster kommen, kommt sie aber nicht, sondern vom AG Hannover. Das AG Hannover, Urt. v. 29.03.2011 – 562 C 13120 befasst sich...
- “Fahrrad-Wild-West” in Münster Das Schadenfixblog berichtet unter der Titel: “Radfahrer missachten laut Dekra-Umfrage häufig Verkehrsregeln“ über eine Untersuchung der Dekra, die 1.600 Teilnehmer...





Ein Kommentar
Um über Neuigkeiten in dieser Diskussion informiert zu werden, können Sie den RSS-Feed für Kommentare zu diesem Beitrag abonnieren.
Fortsetzung der Diskussion