LexisNexis® Strafrecht Online Blog

herausgegeben von RA Detlef Burhoff, RiOLG a.D.

  • Über das Blog

    Detlef Burhoff In diesem Blog berichtet RA Detlef Burhoff, RiOLG a.D. über aktuelle straf-, OWi- und gebühren-rechtliche Themen, sowie über Kurioses und Amüsantes aus der Justiz.
    Gerne dürfen Sie die Beiträge kommentieren.
  • Kategorien

  • Tag-Wolke

  • Schlagwörter

  •  

    Februar 2009
    M D M D F S S
    « Jan   Mrz »
     1
    2345678
    9101112131415
    16171819202122
    232425262728  
  • Archive

Fahrradentfernung in Münster vor dem HBF nicht rechtens

Erstellt von Detlef Burhoff am Mittwoch 4. Februar 2009

Nur hat auch das OVG Münster, das Entfernen von Fahrrädern vor dem HBF Münster gerügt. (vgl. Beschl. v. 30. 01. 2009, 5 A 2239/08)  und damit ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts Münster vom 11.07. 2008 bestätigt. Der Kläger hatte sein Fahrrad auf dem Gehweg unmittelbar an der südlichen Seiten­wand des Treppenabgangs zur Fahrradstation am HBF Münster abgestellt. Im Laufe des Tages verbrachten Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Stadt Münster das Rad zu einer Sammelstelle, wo der Kläger es einige Tage später abholte. Auf seine Klage stellte das Verwaltungsgericht fest, dass das Entfernen des Fahrrads rechtswidrig war Den Antrag der beklagten Stadt auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des VG hat das OVG mit dem o.g. Beschluss abge­lehnt. Zur Begründung hat es ausgeführt: Das Fahrrad des Klägers habe andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert. Es habe nur ca. 70 cm in den am Abstellplatz über 6 m breiten Gehweg hineingeragt und damit jedem Fußgänger – auch in der Gruppe, mit Gehhilfe oder mit Gepäck – und jedem Rollstuhlfahrer genügend Raum gelassen, den Bereich zügig zu passieren. Der Kläger habe durch das Abstellen des Fahrrads auch nicht gegen brandschutzrechtliche Vorschriften verstoßen, nach denen Rettungs- und Fluchtwege ständig freizuhalten seien. Die Beklagte habe nicht dargetan, dass die durch das Fahrrad belegte Fläche als Rettungs- und Fluchtweg benötigt werde. Die Fläche sei weder entsprechend beschildert gewesen noch gebe es – bislang – ein Brandschutzkonzept, aus dem sich eine Freihaltepflicht entneh­men lasse.

Ein Hoffnungsschimmer für die Stadt: Nach Auffassung des OVG ist es der Stadt  unbenommen, eine Freihaltepflicht auf der Grundlage eines Brandschutzkonzepts künftig anzuordnen.

Quelle: PM des OVG Münster

  • Add to favorites
  • email
  • Print
  • PDF
  • RSS
  • Google Bookmarks
  • Twitter
  • Facebook
  • MySpace
  • LinkedIn
  • Netvibes
  • Google Buzz
  • MisterWong.DE
  • StumbleUpon
  • del.icio.us
  • Digg
  • Technorati
  • FriendFeed
  • Tumblr
  • Wikio

Ein Kommentar zu “Fahrradentfernung in Münster vor dem HBF nicht rechtens”

  1. LexisNexis® Strafrecht Online Blog » Blog Archiv » Jetzt geht es den Fahrrädern (wieder) an den Kragen.. sagt:

    [...] – auch auf die Gefahr einer neuer Klage hin – durchgegriffen werden (vgl. auch hier und hier),. Man darf gespannt sein, ob die Ankündigung der Stadt dazu führt, dass weniger [...]

Kommentar schreiben

XHTML: Sie können diese Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>