Der Ansatz, den Konsum von Cannabis mit Hilfe des Strafrechts zu verhindern, ist nach Auffassung der Grünen den Nachweis seiner Wirksamkeit bislang schuldig geblieben und faktisch gescheitert, heißt es in einem Antrag der Fraktion (BT-Drs. 16/11762). Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, einen Entwurf zur Änderung des Gesetzes über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Betäubungsmittelgesetz – BtMG) vorzulegen, der den Wegfall der Strafbarkeit vorsieht, wenn der Täter Cannabiskraut (Marihuana) oder Cannabisharz (Haschisch) zum Eigengebrauch anbaut, herstellt, einführt, ausführt, durchführt, erwirbt, sich in sonstiger Weise verschafft oder besitzt. Auch soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion gemeinsam mit Suchtexperten und den Ländern ein nationales Aktionsprogramm zur Cannabisprävention entwickeln. Das Programm solle ein differenziertes Maßnahmenpaket zur Verhaltens- und Verhältnisprävention riskanten Cannabisgebrauchs insbesondere bei Jugendlichen sowie zur Schadensminderung und zur Therapie von Abhängigkeitserkrankungen enthalten. Den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen finden Sie im Internetangebot des Deutschen Bundestages: BT-Drs. 16/11762
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