Ab dem 19.01.2009 ausgestellte ausländische EU- oder EWR-Fahrerlaubnisse werden künftig in Deutschland nicht mehr anerkannt, wenn ihren Inhabern zuvor in Deutschland die Fahrerlaubnis wegen schwerer Verkehrsdelikte entzogen wurde. Denn heute ist die Neuregelung der Fahrerlaubnis-Verordnung in Kraft getreten, die den bisher bestehenden Grundsatz der ausnahmslosen gegenseitigen Anerkennung der von einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheine zu Gunsten einer besseren Bekämpfung des Führerscheintourismus einschränkt. Ein Scheinwohnsitz hilft also nicht mehr.
Weitere Beiträge:
- (Erneute) Absage auf den Führerscheintourismus Das BVerwG hat mit seiner PM 70/2011 v. 25.08.2011 über drei Verfahren berichtet, in denen den Klägern letztinstanzlich das Fahren...
- Nächste Runde im Marathon “ausländische Fahrerlaubnis”/Führerscheintourismus Das Netz für die Erwerber ausländischer Fahrerlaubnisse wird dichter. Jetzt hat das OVG Münster in einem Beschluss vom 14.01.2009 (16...
- BVerwG zum Führerscheintourismus: Überprüfung des Wohnsitzes bei ausländischen EU-Fahrerlaubnissen möglich/zulässig/erforderlich Seit einigen Jahren ist der Führerscheintourismus ein verkehrsrechtlicher Dauerbrenner. Heute hat sich dann auch das BVerwG damit befasst. Es hat entschieden,...
- “Führerscheintourismus” nach dem 19.01.2009 – Vorsicht Der Führerscheintourismus” lässt uns auch nach der 3. Führerscheinrichtlinie und den Gesetzesänderungen zum 19.01.2009 nicht los. Deshalb der Hinweis auf...
- OVG Münster: Ende des EU-Führerscheintourismus durch die 3. Führerscheinrichtlinie Das OVG Münster teilt in einer PM gerade mit: “Der 16. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom 20. Januar...





(Noch) keine Kommentare
Um über Neuigkeiten in dieser Diskussion informiert zu werden, können Sie den RSS-Feed für Kommentare zu diesem Beitrag abonnieren.