Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit Beschluss vom 28. Oktober 2008 1 BvR 256/08 einem Antrag auf Erlass einer erweiterten einstweiligen Anordnung bezüglich der Regelungen über die Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikations-Verkehrsdaten teilweise stattgegeben. Das ergibt sich aus einer PM des BverfG vom 06.11.2008 (Nr. 92/2008).
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