Das Bundeskabinett hat den Entwurf einer Gesetzes zur Anhebung der Höchstgrenze eines Tagessatzes bei Geldstrafen beschlossen. Damit soll der Entwicklung der Einkommen von Spitzenverdienern Rechnung getragen werden. Nach dem Gesetzesentwurf können die Gerichte, wenn der Entwurf so Gesetz wird, künftig einen Tagessatz in Höhe von maximal 20.000 € – verhängen. Bisher war nur ein Tagessatz von bis zu 5.000 € möglich. Das bedeutet, dass bei einer sog. Einzeltat demnächst dann eine Geldstrafe von bis zu 7,2 Mio € zulässig ist. Die Frage ist, ob das zulässig ist, oder ob es sich nicht um eine Umgehung des Verbots der Vermögensstrafe durch das BVerfG handelt (vgl. BVerfG NJW 2002, 1779).
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