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Außer der Reihe: Vatertagswitze

Im Internet findet man ja – wie ich gerade mal wieder festgestellt habe – (fast) alles, also auch alles zum und um den Vatertag. So gibt es z.B. ein “Vatertag-Blog“, wer hätte das gedacht?
Und natürlich, wenn man mit der Eingabe “Vatertag Witze” sucht, auch Vatertagswitze. Daher – außer der Reihe – heute ein paar gefundene bzw. ein paar Sprüche, der ein oder andere sicherlich ein wenig frauenfeindlich – man sehe es mir nach :-) ;-) .

Warum haben Frauen nur 4 Gehirnzellen?
Für jede Herdplatte eine.

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“Lebensgefährtin” ist ein Wort, das von Lebensgefahr abgeleitet ist.

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Sagt der eine Mann zum andere:
“Meine Frau hat letzte Woche ein Baby bekommen!”

Sagt der andere:
“Und, weißt du schon wer der Vater ist?”

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Treffen sich zwei Väter.

Sagt der eine: “Meine Kinder sind richtige Engel!”

Sagt der andere: “Hast du ein Glück, meine leben noch!”

 

Und Wikipedia erklärt uns, woher der Vatertag kommt.

Abgelegt unter Sonstiges.

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Keine “gleichgeschlechtliche Ehe”

© Marcito - Fotolia.com

Im Sommer des vergangenen Jahres hat die Fraktion ündnis 90/Die Grünen einen Gesetzesentwurf zu  gleichgeschlechtlichen Eheschließungen im Bundestag eingebracht (vgl. BT-Drs. 17/6343). Der ist jetzt im Rechtsausschuss  abgelehnt worden. In der Sitzung am 09.05.2012 stimmten neben der antragstellenden Fraktion zwar auch die beiden anderen Oppositionsfraktionen von SPD und DIE LINKE für den Gesetzentwurf, der jedoch mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen abgelehnt wurde. Ein Mitglied der Grünen-Fraktion enthielt sich. In der Meldung dazu heißt es:

Dass gleichgeschlechtlichen Paaren bis heute die Ehe verwehrt ist, argumentiert die Grünen-Fraktion in ihrem Gesetzentwurf, stelle eine konkrete und symbolische Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität dar. Aufgrund des gesellschaftlichen Wandels und der damit verbundenen Änderung des Eheverständnisses gebe es keine haltbaren Gründe, homo- und heterosexuelle Paare unterschiedlich zu behandeln und am Ehehindernis der Gleichgeschlechtlichkeit festzuhalten. Darüber hinaus seien gleichgeschlechtliche Paare trotz Einführung des Instituts der eingetragenen Lebenspartnerschaft in einer Reihe von Rechtsbereichen noch immer gegenüber der Ehe benachteiligt. Dies betrifft in erster Linie das Steuer- und Adoptionsrecht.”

Abgelegt unter Gesetzesvorhaben.

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“rechts vor links” – Vorfahrt auf dem Parkplatz

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Das LG Detmold hat sich in einem Urt. v. 02.05.2012 – 10 S 1/12 mit der Vorfahrtsregelung auf Parkplätzen befasst. Danach gilt – auch bei der LTO gefunden – die grundlegende Vorfahrtsregel “rechts vor links” auf Parkplätzen nur eingeschränkt.

Nur dort, wo die einander kreuzenden Verbindungswege hinsichtlich Markierung, Breite und Verkehrsführung im Wesentlichen gleichartige Merkmale aufweisen, so dass der Straßencharakter der Fahrbahnen klar und unmissverständlich ist, sei die Regel anzuwenden. Weist dagegen ein Parkplatz nur Parkflächenmarkierungen auf, gelte die Vorfahrtsregel “rechts vor links” (§ 8 der Straßenverkehrsordnung) nicht. Mit diesem Urteil vom 2. Mai 2012 (Az. 10 S 1/12) hat das Landgericht (LG) Detmold ein Urteil des Amtsgerichts (AG) Lemgo in vollem Umfang bestätigt.

Das AG hatte über einen Verkehrsunfall auf einem Kaufhausparkplatz in Bad Salzuflen zu entscheiden. Dort waren lediglich Parkbuchten auf der Parkfläche eingezeichnet. Weitere, straßenähnliche Markierungen waren nicht vorhanden. Vor Gericht konnte sich der eine Verkehrsteilnehmer deshalb nicht mit der Argumentation durchsetzen, dass der andere, von links kommend, sein Vorfahrtsrecht nicht beachtet habe. Nach Ansicht des AG galt für beide Verkehrsteilnehmer vielmehr das besondere Rücksichtnahmegebot des § 1 Abs. 2 StVO. Der Schaden wurde daher geteilt.”

Abgelegt unter Entscheidung, Straßenverkehrsrecht, Verkehrsrecht, Zivilrecht.

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Der “175iger” – oder: Zur Geschichte von § 175 StGB

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Zur Geschichte von § 175 StGB – Späte Wiedergutmachung für Schwule” so ist der Beitrag von Prof. Dr. Dr. Herbert Grziwotz bei LTO überschrieben. Nach der Einleitung:

175er” war lange die gängige Kurzformel für Schwule. Der 17.5. ist daher seit einiger Zeit internationaler Aktionstag der Schwulenbewegung. Die nach 1945 verurteilten homosexuellen Männer könnten nun bald rehabilitiert werden. Über die Grundlagen der Verteufelung männlicher Homosexualität und den Inhalt von heute kaum noch verständlichen Richtersprüchen berichtet Herbert Grziwotz.”

folgt eine – wie ich finde ganz interessante Darstellung verschiedener Urteile zum “§ 175 StGB a.F.”.

Abgelegt unter StGB, Strafrecht.

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Karlheinz Schreiber kommt nun doch mal erst nicht frei

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Am Dienstag/Mittwoch war berichtet worden, dass das LG Augsburg den den Haftbefehl gegen den früheren Waffenlobbyisten Karlheinz Schreiber wegen gesundheitlicher Probleme gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt hat. Zu lesen u.a. bei der LTO, wie folgt:

.Schreiber muss eine Sicherheitsleistung in Höhe von 100.000 Euro in bar hinterlegen und außerdem seinen Personalausweis und seinen Reisepass abgeben.

Die 10. Strafkammer des Landgerichts (LG) hat den Haftbefehl gegen den 78-Jährigen auf Antrag der Verteidigung aufgehoben. Der zu acht Jahren Gefängnis verurteilte Schreiber steht von nun an unter Hausarrest. Die Kammerentscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Schreiber hatte im März in seiner Gefängniszelle einen Herzinfarkt erlitten. Es bestünden erhebliche Zweifel an Schreibers Haft- und Verhandlungsfähigkeit, erklärte der Sprecher. Sein Hausarrest beinhalte, dass er sich einmal täglich bei der Polizeiinspektion Landsberg meldet.

Den Angaben zufolge darf Schreiber zudem sein Grundstück nicht ohne vorherige gerichtliche Genehmigung verlassen. Mit den Auflagen soll verhindert werden, dass der frühere Waffenlobbyist flüchtet. Er war nach jahrelangen juristischen Verfahren erst im August 2009 von Kanada ausgeliefert worden, wohin er sich abgesetzt hatte.

Nach Justizangaben hat die Staatsanwaltschaft gegen die Freilassung Schreibers Rechtsmittel eingelegt. Darüber muss das Oberlandesgericht München entscheiden.

Schreiber war im Mai 2010 wegen Steuerhinterziehung von 7,3 Millionen Euro zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Im September 2011 verwies der Bundesgerichtshof den Fall an das LG Augsburg zurück. Die Richter sollen unter anderem prüfen, ob die Schlüsselfigur der CDU-Spendenaffäre zur Tatzeit vor allem in Kanada lebte – und damit kanadische Steuerbehörden zuständig wären.”

Inzwischen meldet die SZ, dass man die Freilassung erst mal gestoppt hat, um das Ergebnis des Rechtsmittels der StA abzuwarten, die Beschwerde eingelegt hat. Die “SZ” spricht von “Verwirrung im Fall Schreiber”. Nun ja,  wieso Verwirrung. Ist der normale Gang der Dinge.

Abgelegt unter Entscheidung, Haftrecht, StPO, Untersuchungshaft, Verfahrensrecht.

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